Als Soldat ist man dienstunfähig, wenn infolge einer Gesundheitsstörungen die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. Soldaten auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Berufssoldat wird bei Dienstunfähigkeit mit geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen ausreichend ab, die ein Soldat durch Krankheit oder Unfall erleiden könnte, im Dienst oder in der Freizeit, egal ob im In- oder Ausland. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in aller Regel nicht ein, wenn sich der Soldat im Dienst eine Schädigung zugezogen hat.
Als Soldat auf Zeit und Berufssoldat sollte man auf jeden Fall vorbereitet sein und sich zusätzlich absichern. Wir haben hierfür mit der speziellen Soldatendienstunfähigkeitsversicherung das perfekte Angebot.
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